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Für alle Gäste auf
Gaycastle ist während ihres Aufenthalts die hausinterne
Gerichtsbarkeit zuständig, der Römische Reichsrat. In diesem
erlesenen und hochwohlgeborenen Gremium werden Themen wie
Philosophie, Entwicklungen und aktuelle Anliegen der Gäste auf
Gaycastle besprochen, verhandelt und durch den vorsitzenden Rat
und seiner beisitzenden Räte beschlossen.
Das Gremium setzt sich zusammen aus:
Reichsgraf Matthias von Wagner, Vorsitzender Rat;
Ehrenwerter Castigator, Beisitzender Rat;
Kellermeister, Beisitzender Rat;
sowie jedem anwesenden Burgherrn mit Interesse
an
dieser skurrilen Veranstaltung.
Die Unterkünfte der devoten Objekte verfügen über das
sogenannte Formular: Demütiges Anliegen an den Römischen
Reichsrat. Hier haben Diener, Zofen, Sklaven und Subsklaven die
gnädige Möglichkeit, dem hohen Gremium Ihre Anliegen und
Wünsche in unterwürfigster Präferenz handschriftlich
mitzuteilen. Burgherren haben die Möglichkeit, Ihre Anliegen
persönlich vorzutragen.
Der Römische Reichsrat tagt während der Festspielzeit jeden
Donnerstag gegen 12.00 h im Rittersaal. Ein Protokoll wird
erstellt.
Einzelgenehmigungen für den Zutritt auf Gaycastle von Frauen
während der Festspielzeit sind nur nach Zustimmung des Römischen
Reichsrat auszustellen (Passierschein). Hierbei beschränkt sich
die Zugangszeit des weiblichen Geschöpfes auf ein vom Reichsrat
im Vorfeld festgelegtes Datum sowie die Zeitspanne an diesem Tag.
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