Römischer Reichsrat

    Für alle Gäste auf Gaycastle ist während ihres Aufenthalts die hausinterne Gerichtsbarkeit zuständig, der Römische Reichsrat. In diesem erlesenen und hochwohlgeborenen Gremium werden Themen wie Philosophie, Entwicklungen und aktuelle Anliegen der Gäste auf Gaycastle besprochen, verhandelt und durch den vorsitzenden Rat und seiner beisitzenden Räte beschlossen.

  Das Gremium setzt sich zusammen aus:

  Reichsgraf Matthias von Wagner, Vorsitzender Rat;

       Ehrenwerter Castigator, Beisitzender Rat;

       Kellermeister, Beisitzender Rat;

     sowie jedem anwesenden Burgherrn mit Interesse an dieser skurrilen Veranstaltung.

  Die Unterkünfte der devoten Objekte verfügen über das sogenannte Formular: Demütiges Anliegen an den Römischen Reichsrat. Hier haben Diener, Zofen, Sklaven und Subsklaven die gnädige Möglichkeit, dem hohen Gremium Ihre Anliegen und Wünsche in unterwürfigster Präferenz handschriftlich mitzuteilen. Burgherren haben die Möglichkeit, Ihre Anliegen persönlich vorzutragen.

  Der Römische Reichsrat tagt während der Festspielzeit jeden Donnerstag gegen 12.00 h im Rittersaal. Ein Protokoll wird erstellt.

  Einzelgenehmigungen für den Zutritt auf Gaycastle von Frauen während der Festspielzeit sind nur nach Zustimmung des Römischen Reichsrat auszustellen (Passierschein). Hierbei beschränkt sich die Zugangszeit des weiblichen Geschöpfes auf ein vom Reichsrat im Vorfeld festgelegtes Datum sowie die Zeitspanne an diesem Tag.

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